home        zurück letzte Aktualisierung: 11.02.2005/KH

Schützenverein Rai-Breitenbach

Dienstag 01.02.2005 sicherheitstechnische Standabnahme
Mittwoch 09.02.2005 die behördliche Freigabe

   

Zugelassene Waffen- und Munitionsarten

Auf diesem Schießstand darf gem. § 33 Abs. 1 der 1. Verordnung zum WaffG
nur mit folgenden Waffen- und Munitionsarten geschossen werden:

 

Faustfeuerwaffen
aller Kaliber

 

Kleinkaliberwaffen
Lang- und Kurzwaffen

 

Büchsen

 

Vorderlader /
Schwarzpulver
Lang- und Kurzwaffen

 

Langwaffen System „Lever-Action“

(Unterhebelrepetierer)

 


bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Projektile von …
 

 

1.500 Joule

 

200 Joule

 

4.500 Joule

 

2.400 Joule

 


und handelsüblicher Munition …
 

 

bis Kaliber .45

 

mit Bleigeschossen bis Kaliber .22

 

bis Kaliber 8 mm

 

sportlicher Zulassung mit Bleigeschossen bei zulässiger Pulverlaborierung

 

der folgenden Kaliber:
.22 long rifle
.22 WMR -
.25-20 Win.
.32-20 Win.
.357 Magnum
.38 Special
.38-55 Win.
.44-40 Win
.44 Magnum - .45 Colt

 

 

Grundsätzlich gilt immer:

                     

Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern oder Leuchtspursatz (Leuchtspurmunition) bzw. mit Brandsätzen sowie sonstige pyrotechnische Munition ist verboten.

Bei wiedergeladener Munition haftet der Schütze für die Einhaltung der zugelassenen Begrenzungen der Bewegungsenergie und muss auf Verlangen des Betreibers die Einhaltung belegen.

Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Standverbot, und werden waffenrechtlich bei der zuständigen Waffenbehörde angezeigt.
Für entstandene Schäden haftet der Verursacher persönlich,
da bei Nichteinhaltung kein Versicherungsschutz besteht.