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Dienstag 01.02.2005
sicherheitstechnische Standabnahme
Mittwoch 09.02.2005 die behördliche Freigabe
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Zugelassene Waffen- und Munitionsarten
Auf diesem
Schießstand darf gem. § 33 Abs. 1 der 1. Verordnung zum WaffG |
Faustfeuerwaffen |
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Kleinkaliberwaffen |
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Büchsen |
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Vorderlader / |
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Langwaffen System „Lever-Action“ (Unterhebelrepetierer) |
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1.500 Joule |
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200 Joule |
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4.500 Joule |
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2.400 Joule |
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bis Kaliber .45 |
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mit Bleigeschossen bis Kaliber .22 |
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bis Kaliber 8 mm |
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sportlicher Zulassung mit Bleigeschossen bei zulässiger Pulverlaborierung |
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der
folgenden Kaliber: |
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Grundsätzlich gilt immer: |
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Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern oder Leuchtspursatz (Leuchtspurmunition) bzw. mit Brandsätzen sowie sonstige pyrotechnische Munition ist verboten.
Bei wiedergeladener Munition haftet der Schütze für die Einhaltung der zugelassenen Begrenzungen der Bewegungsenergie und muss auf Verlangen des Betreibers die Einhaltung belegen.
Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Standverbot, und werden waffenrechtlich
bei der zuständigen Waffenbehörde angezeigt.
Für entstandene Schäden haftet der Verursacher persönlich,
da bei Nichteinhaltung kein Versicherungsschutz besteht.